Stellungnahme zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit seelischer Behinderung in Berlin

By | 29. Februar 2024

Die Berliner Gesellschaft für soziale Psychiatrie e. V. (BGSP) hat eine Stellungnahme zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit seelischer Behinderung in Berlin verabschiedet. Die BGSP fordert darin:
– Die Leistungen zur Koordination müssen systematisch erhalten bleiben.
– Als Reaktion auf den Fachkräftemangel muss zeitnah eine entsprechende Öffnung für den Personenkreis der Menschen mit seelischer Behinderung (zum Beispiel mit ein Ex-In-Qualifizierung) erfolgen.
– Die eingesetzten Instrumente und Dokumente zur Hilfeplanung müssen überarbeitet werden, um der komplexen Lebenssituation von Menschen mit seelischer Behinderung gerecht werden zu können.
– Die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an den Berliner Verhandlungen muss systematisch, durchgängig und barrierefrei sichergestellt werden.Die ausführlichen Begründungen zu diesen Forderungen entnehmen Sie bitte der hier verlinkten Stellungnahme.