Die Berliner Gesellschaft für soziale Psychiatrie e. V. (BGSP) hat eine Stellungnahme zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit seelischer Behinderung in Berlin verabschiedet. Die BGSP fordert darin:
– Die Leistungen zur Koordination müssen systematisch erhalten bleiben.
– Als Reaktion auf den Fachkräftemangel muss zeitnah eine entsprechende Öffnung für den Personenkreis der Menschen mit seelischer Behinderung (zum Beispiel mit ein Ex-In-Qualifizierung) erfolgen.
– Die eingesetzten Instrumente und Dokumente zur Hilfeplanung müssen überarbeitet werden, um der komplexen Lebenssituation von Menschen mit seelischer Behinderung gerecht werden zu können.
– Die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an den Berliner Verhandlungen muss systematisch, durchgängig und barrierefrei sichergestellt werden.Die ausführlichen Begründungen zu diesen Forderungen entnehmen Sie bitte der hier verlinkten Stellungnahme.